Die Marktkirche darf das seit Jahren umstrittene Reformationsfenster einbauen. Das Landgericht Hannover entschied jetzt, dass das kirchliche Selbstbestimmungsrecht schwerer wiegt als das Urheberrecht des Marktkirchenarchitekten Dieter Oesterlen. Der Stiefsohn und Erbe Oesterlens, Georg Bissen, hatte im vergangenen Jahr gegen den Einbau des Fensters geklagt. Er sah den Eindruck des schlicht gehaltenen Innenraums der Kirche durch das modern gestaltete Fenster zerstört. Damit ist eine mehrjährige Auseinandersetzung um das Buntglasfenster des Künstlers Markus Lüpertz vorerst beendet. Das Reformationsfenster ist ein Geschenk des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder an die Marktkirche. Der Anlass der Schenkung war das 500. Reformationsjubiläum im Jahr 2017. Der Kläger kann innerhalb eines Monats Berufung gegen das Urteil einlegen.
„Wir freuen uns sehr, dass die Entscheidung zu unseren Gunsten ausgegangen ist“, sagte Reinhard Scheibe, Vorsitzender des Kirchenvorstands der Marktkirche, nach der Urteilsverkündung im Landgericht. „Die Begründung des Gerichts ist sehr eindrucksvoll und wegweisend.“ Das Fenster sei ein wichtiges Zeichen für eine neue Sicht auf die Reformation und den Reformator Martin Luther. Es sei zwar bereits weitgehend fertiggestellt, doch vor einem Einbau werde noch die Entscheidung des Klägers über eine Berufung abgewartet. Auch Marktkirchenpastorin Hanna Kreisel-Liebermann zeigte sich nach dem Urteil „froh und erleichtert“. „Kirchen sind keine Museen sind, sondern durchbetete Orte, die man auch verändern können muss“, betonte Stadtsuperintendent Rainer Müller-Brandes. „Kirchenfenster sind in Glas gesetzte Predigten und Buntglasfenster gehören einfach zu unserer Kirche.“