Und plötzlich ausgebremst!

Dienstagmorgen im großen Sitzungsraum der Stadtkirchenkanzlei: Dort, wo sich normalerweise 20 Personen an einem großen Tisch versammeln, sitzen jetzt sechs Personen mit jeweils weitem Abstand zum Nächsten. Die Amtsleitung trifft sich mit den Abteilungsleitungen zur Lagebesprechung. Es geht um COVID-19. Was geht noch? Was geht schon nicht mehr? Was sind die nächsten Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden? Nach einer halben Stunde Diskussion ist klar, die einzige ernsthafte Option ist die Schließung der Stadtkirchenkanzlei. Was dann auch kurze Zeit später durch eine Nachricht aus dem Landeskirchenamt bestätigt wird, die genau diese Schließung der Kirchenämter empfiehlt. Nach kurzer Absprache mit der Runde der Superintendenten / Superintendentin steht dann auch der Beschluss: Schließung der Stadtkirchenkanzlei vom 19. März bis (zunächst) zum 17. April.
„Schließung der Stadtkirchenkanzlei“ wie geht so etwas? Das ist eine Frage, mit der sich die Amtsleitung und die Abteilungsleitungen seit Anfang März intensiv auseinander gesetzt haben. Grundlage der Diskussion waren Planskizzen, die zunächst von der Überlegung ausgingen, was passiert wenn es eine bestätigte COVID-19 Infektion bei einem/einer Mitarbeitenden gibt? Was passiert, wenn das Gesundheitsamt die Stadtkirchenkanzlei aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes für zwei Wochen dicht macht? Diese Planskizzen machten deutlich, dass es notwendig ist, schnell die Voraussetzungen für einen Notfallbetrieb zu schaffen, um unverzichtbare Funktionen aufrecht zu erhalten. Allerdings erlebt man, dass die Planung durch die tatsächliche Entwicklung eingeholt wird und daher praktisch täglich fortgeschrieben werden muss.