Der Gebäudemanagementausschuss (GMA) entscheidet über die Mittel, die dem Kirchenkreis für den Bau und Unterhalt von Kirchen, Kapellen, Gemeinde- und Pfarrhäusern zur Verfügung stehen.
Kirchengemeinden erhalten eine Grundzuweisung für ihre Gebäude. Daneben gibt es die Möglichkeit, über den angehängten Link Anträge auf Ergänzungszuweisungen zu stellen.