Kirchenmusikausschuss

Der Kirchenmusikausschuss begleitet den gesamten Bereich Kirchenmusik im Kirchenkreis. Er vergibt im Rahmen der vom KKV beschlossenen Richtlinien Zuschüsse für kirchenmusikalische Aufführungen in den Kirchengemeinden. Anträge können über antraege.kk-h@evlka.de eingereicht werden.