Meinung des Evangelischen Flüchtlingsnetzwerkes Hannover zu dem Vorschlag von Herrn Söder

Pressemitteilung Hannover, 12. August 2025
Foto: Nancy Heusel

Der Vorschlag, das Bürgergeld für ukrainische Geflüchtete in Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umzuwidmen, ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch politisch und moralisch verfehlt. Ukrainer*innen stehen unter dem Schutz der EU-Richtlinie und erhalten ihren Aufenthalt nach §24 Aufenthaltsgesetz – sie sind keine Asylbewerber*innen im klassischen Sinne.

Eine Schlechterstellung durch reduzierte Leistungen wäre ein klarer Rückschritt in der Integrationspolitik und ein fatales Signal an Menschen, die vor Krieg und Zerstörung geflohen sind. Viele von ihnen arbeiten bereits, lernen Deutsch und engagieren sich in unserer Gesellschaft. Viele unterstützen ehrenamtlich die Arbeit in den Kirchengemeinden mit z. B. in den Vesperkirchen, in den Sprach-Cafés und bei Gemeindeveranstaltungen. Ukrainische Geflüchtete besuchen und betreuen außerdem verwundete Soldaten, die in Deutschland behandelt werden und stellen ihre fachlichen Kenntnisse beratend und begleitend ihren vom Krieg traumatisierten Landsleuten muttersprachlich zur Verfügung. Das gute Netzwerk der Ukrainer*innen und ihr Engagement stärken sie und geben vielen von ihnen ein Stück Hoffnung.

Wer jetzt ihre soziale Absicherung kürzt, verletzt  nicht nur ihre Würde und gefährdet ihre Zukunft, sondern auch die gemeinsame Verantwortung als europäische Solidargemeinschaft.