Foto: Jens Schulze / EMA

partizipativ.

Ganz im Sinne des Beteiligungsgedankens sieht der Entwurf der Stiftungssatzung partizipative Strukturen durch das Organ der Stiftungsversammlung vor. In der Stiftungsversammlung wirken Einzelpersonen und kirchliche Institutionen gemeinsam mit.

Die Stiftungsversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Von ihr werden die Grundsätze der Stiftungsarbeit festgelegt. So können gemeinsam Handlungsfelder diskutiert und gemeinsam angegangen werden, um im Sinne des Stiftungszwecks Umweltschutzmaßnahmen im kirchlichen Kontext zu ergreifen. 

Als Gründungsstifter haben Sie den Vorteil, dass Sie bereits durch den gestifteten Betrag von 1.000 € auf Lebenszeit der Stiftungsversammlung angehören.