Foto: Uschi Dreiucker / Pixelio

Stiftungsgründung

»Einzelne Personen oder Institutionen sind oft überfordert, praktischen Umweltschutz im notwendigen Maße umzusetzen. Deswegen ist es wünschenswert, dass sich Christinnen und Christen mit kirchlichen Institutionen zusammenschließen, um gemeinsam und unabhängig dort aktiv zu werden, wo es im kirchlichen Bereich Möglichkeiten zum Umweltschutz gibt, die durch andere Akteure nicht angemessen genutzt werden. 

Die Niedersächsische Evangelische Umweltstiftung bietet allen Christinnen und Christen sowie evangelischen Institutionen in Niedersachsen einen Raum, sich mit ihren jeweiligen Ressourcen im Sinne des Stiftungszwecks zu engagieren.

Es geht uns darum, kirchliche Akteure in ihren Klimaschutzbemühungen mit aktivem Tun zu unterstützen. Dafür soll die Stiftung nach Erreichen der 150.000 € Stiftungskapital vorrangig Spenden einwerben, die umgehend in die kirchliche Klimaschutzarbeit investiert werden.

Wichtig ist, dass Sie sich als Einzelperson oder Kirchengemeinde mit einer Gründungsstiftererklärung von mindestens 1.000 € beteiligen.

Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirchen sind auch je nach Größe und Leistungskraft herzlich eingeladen ebenfalls Gründungsstiftererklärungen abzugeben. Dabei würden wir uns freuen, wenn Kirchenkreise mindestens 20.000 € und Landeskirchen mindestens 50.000 € beitragen können. Auch auf Spenden sind wir angewiesen, da wir operativ tätig sein wollen.

Als Gründungsstifter haben Sie den Vorteil, dass Sie bereits durch den gestifteten Betrag von 1.000 € auf Lebenszeit der Stiftungsversammlung angehören.

Gründungsstifter-Erklärung

Wir hoffen und sind zuversichtlich, dass das Mindestkapital für die Stiftungsgründung zügig zusammenkommt. Den feierlichen Gründungsakt haben wir daher mit dem sogenannten Stiftungsgeschäft auf den 5. Oktober 2025 angesetzt. An diesem Tag wollen wir in der Jakobikirche Kirchrode um 10:00 Uhr Gottesdienst feiern und danach ab 11:00 Uhr gemeinsam die Stiftungsurkunde unterschreiben.