Der Stadtkirchentag ist das synodale Leitungsgremium des Verbandes. Er stellt den Haushaltsplan des Stadtkirchenverbandes fest und beschließt über die zu seiner Deckung erforderlichen Kirchensteuern, Umlagen und sonstigen Abgaben.
Zusammensetzung
Dem Stadtkirchentag gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
- 49 von den Kirchenvorständen gewählte Gemeindeglieder
- 9 vom Stadtkirchenvorstand berufene Mitglieder
- der Stadtsuperintendent
- die drei Supterintendenten der drei Amtsbereiche
- die Mitglieder der Landessynode sowie des Kirchensenates, die einer Kirchengemeinde im Stadtkirchenverband angehören
- die Delegierten aus den Gemeinden der Einrichtungen im Bereich des Stadtkirchenverbandes (Anstaltsgemeinden)
- zwei Vertreter der Stifte
- der hannoversche Militärgeistliche
- in den Stadtkirchenvorstand gewählte Mitglieder, die erst durch diese Wahl Stimmrecht im Stadtkirchentag erwerben.