Höhere Beteiligung bei der Wahl der Kirchenvorstände

Nachricht 11. März 2024

Im Stadtkirchenverband Hannover sind jetzt die neuen Kirchenvorstände der knapp 60 Gemeinden in Hannover, Seelze und Garbsen gewählt worden. Dabei war erstmals neben der Brief- und Urnenwahl auch eine Online-Wahl möglich gewesen. Wahlberechtigt waren rund 140.000 Kirchenmitglieder. Gut 20 Prozent machten jetzt von ihrem Stimmrecht Gebrauch, bei der letzten Kirchenvorstandswahl im Jahr 2018 waren es knapp elf Prozent. Online gaben ein Drittel Wählende ihre Stimme ab, zwei Drittel wählten per Brief, an die Urne gingen rund fünf Prozent. Knapp 1.000 Wählerinnen und Wähler sind zwischen 14 und 17 Jahre alt.

Mehr als 400 Kandidierende im Alter zwischen 18 und 88 Jahren hatten sich um die 338 Posten in zwei Kapellen- und 53 Kirchenvorständen beworben. Gewählt wurden jetzt 157 Männer und 181 Frauen, der älteste gewählte Kirchenvorstand ist 88 Jahre, die jüngste Gewählte 18 Jahre alt. 22 neue Kirchenvorstände sind zwischen 18 und 26 Jahre alt. Das Durchschnittsalter der Gewählten liegt bei 55 Jahren. Rund 60 Prozent jetzt wieder gewählte Kirchenvorstände waren auch schon in der vergangenen Wahlperiode Mitglied eines Kirchenvorstands gewesen.  

„Unsere Kirchen prägen die Stadt. Ihr Anspruch ist es, für eine andere, bessere Welt zu stehen. Wertegebunden, ausstrahlend und offensiv“ sagt Stadtsuperintendent Rainer Müller-Brandes. „Die  gewählten Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher setzen dafür viel Zeit und Energie ein, klasse! Ich freue mich, dass anders als früher im Stadtkirchenverband jede einzelne Kirchengemeinde genügend Kandidatinnen und Kandidaten gefunden hat. Danke an alle, die kandidiert haben.“

Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt.  Er ist das von der Gemeinde gewählte Leitungsgremium der Kirche vor Ort. Gemeinsam mit dem Pfarramt nimmt er die Aufgaben der Kirchengemeinde wahr und trägt insbesondere die Verantwortung für Finanzen, Gebäude und Grundstücke. Er beschließt über Satzungen der Kirchengemeinde, entscheidet im Rahmen des geltenden Rechts über die Besetzung von Pfarrstellen, stellt beruflich Mitarbeitende der Kirchengemeinde an und führt die Dienstaufsicht über sie. Weiter kann er ehrenamtlich Mitarbeitende beauftragen. Ein Kirchenvorstand entwickelt auch Konzepte der Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit sowie Angebote im Bereich Senioren, Kirchenmusik, Bildung oder Diakonie. Auch die Vertretung der Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit gehört zu den Aufgaben des Kirchenvorstands.