Prominenter Lutherforscher spricht am Vorabend des Reformationstages in Hannover

Veranstaltung Timotheuskirche, 30. Oktober 2021

Am 30.10.2021, 19:00 Uhr

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Der prominente Luther-Forscher Professor Dr. Thomas Kaufmann hält in der Timotheuskirche am 30. Oktober, dem Vorabend des Reformationstages, einen Vortrag. Der Göttinger Professor für Kirchengeschichte hatte im April des Jahres den Festvortrag anlässlich der 500-Jahrfeier „Luther vor dem Reichstag zu Worms“ gehalten; die 500-Jahrfeier fand in Worms statt und wurde im Fernsehen übertragen. Im Jahr des Reformationsjubiläums 2017 hatte er sich wiederholt zu zentralen Fragen der Reformation und der Person Martin Luthers wie auch zu den Feierlichkeiten zu Wort gemeldet und war in den Medien als Fachmann vielfach gefragt. Kaufmann ist bekannt für verständliche Sprache und klare Meinung. Der Reformations- und Lutherexperte kommt auf Einladung der TimotheusStiftung am Samstag, 30. Oktober, um 19 Uhr in die Timotheuskirche am Kärntner Platz in Hannover-Waldhausen.

In seinem Vortrag mit dem Titel „Hier stehe ich. Ich kann nicht anders“ wird er auf die berühmte Aussage Luthers vor dem Reichstag zu Worms im Jahre 1521 Bezug nehmen, mit dem Luther sich weigerte, seine Thesen zu widerrufen. Kaufmann wird Luther und die Reformation historisch einordnen, auf die Wirkungsgeschichte des Ereignisses für den Protestantismus eingehen und auch die „Vereinnahmung“ Luthers für andere interessengeleitete Zielsetzungen aufzeigen. Der Gelehrte  wird die Linien bis in die Gegenwart ziehen und die Bedeutung von Luthers „Hier stehe ich….“ für Christinnen und Christen in heutiger Zeit bis hin zur Ökumene erläutern.

Nach dem Vortrag und einer Pause folgt ein moderiertes Gespräch, zunächst zwischen dem Referenten und Rolf Bade, dem Kuratoriums-Vorsitzenden der Stiftung, das dann auch für die Zuhörerinnen und Zuhörer mit ihren Fragen und Anmerkungen geöffnet wird. Gegen 21 Uhr schließen sich Gespräche bei Stiftungs-Wein, Wasser und Brezeln an, bis dann um 21.30 Uhr die Veranstaltung endet. Sie wird nach der 3-G-Regel durchgeführt. Testergebnisse dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.