Video-Aufstellungspredigt von Rainer Müller-Brandes

Nachricht 17. Mai 2020
Rainer Müller Brandes
Foto: Markus Lampe

In diesem zuvor in der Marktkirche aufgezeichneten Online-Gottesdienst predigt Diakoniepastor Rainer Müller-Brandes, der mit Pfarrer Sven Waske für die Wahl des neuen hannoverschen Stadtsuperintendenten kandidiert. Neben seiner Predigt war er für die liturgische Gestaltung des Gottesdienstes verantwortlich. 

Die Aufstellungspredigt ist auch auf der Internetseite der Marktkirche abrufbar. Der Fernsehsender h1 zeigt sie am Sonntag, den 17. Mai 2020 um 10 Uhr, 12 Uhr und 18 Uhr.

Die Gemeindemitglieder der Marktkirche und die Mitglieder des Stadtkirchentages haben die Möglichkeit, innerhalb einer Woche schriftlich Einwendungen einzulegen. Die Frist für die Vorstellung von Rainer Müller-Brandes endet am 23. Mai 2020. Bis zum Ende dieser Frist steht das Video hier und auf der Internetseite der Marktkirche bereit. 

Schriftliche Einwendungen an den Wahlausschuss können postalisch und digital an die Präsidentin des Stadtkirchentages, Wencke Breyer, unter folgenden Adressen gerichtet werden: Stadtkirchenkanzlei, Hildesheimer Straße 165/167, 30173 Hannover oder wencke.breyer(a)evlka.de. 

Rainer Müller-Brandes und Sven Waske bewerben sich um die Nachfolge in dem Amt, das Stadtsuperintendent Hans-Martin Heinemann bis zu seinem Ruhestand im Herbst 2019 innehatte. Der Stadtsuperintendent hat seine Predigtstätte an der Marktkirche und ist Mitglied im Kirchenvorstand.

Die Entscheidung über die Besetzung der Stelle treffen die 80 Delegierten des Stadtkirchentages voraussichtlich am 23. Juni 2020.

Informationen

Marktkirche-Fabian-Gartmann
Die Marktkirche. Foto: Fabian Gartmann

Einwendungen können nach § 12 Abs. 2 des Superintendentenwahlgesetzes der hannoverschen Landeskirche erhoben und begründet werden. Darin heißt es:

(2) 1 Nach der Aufstellungspredigt kann jedes Mitglied des Kirchenkreistages und jedes Glied der Superintendentur-Gemeinde, das am Tage des Ablaufs der in Satz 4 genannten Frist das Recht zur Teilnahme an einer Wahl zum Kirchenvorstand besitzt, Einwendungen gegen die Besetzung der Superintendentur-Pfarrstelle mit einer der zur Wahl vorgeschlagenen Personen erheben.

2 Die Einwendungen müssen schriftlich erhoben werden und mit Gründen versehen sein.

3 In den Gründen können nur Bedenken gegen die Lehre, die pastorale Befähigung oder den Lebenswandel einer zur Wahl vorgeschlagenen Person geltend gemacht werden.

4 Die Einwendungen müssen bis zum Ablauf des sechsten Tages nach der Aufstellungspredigt bei dem Wahlausschuss erhoben werden.

Rainer Müller-Brandes ist seit 2012 Diakoniepastor und Geschäftsführer des Diakonischen Werkes Hannover und übernahm 2015 auch die Geschäftsführung der Diakoniestationen Hannover. Der 1968 in Lüneburg geborene Theologe war von 2004 bis 2012 Gemeindepastor in Burgdorf und übernahm 2008 zusätzlich den Vorsitz des Diakonieverbandes Hannover-Land. Zuvor war er fünf Jahre Referent im Diakoniedezernat des Landeskirchenamtes. Müller-Brandes studierte Ev. Theologie in Bethel, Marburg und Münster und wurde 1997 in Steyerberg zum Pastor ordiniert. Der 51-jährige ist Mit-Herausgeber des Straßenmagazins Asphalt. Müller-Brandes ist verheiratet und Vater von drei Kindern.

„Die Menschen brauchen unsere Kirche, das erleben wir gerade in diesen Zeiten ganz aktuell. Ich möchte an einer guten Zukunft für die Menschen und für unsere Kirche mitwirken und sehe das optimistisch. Ich bin gern Christ in dieser Welt und wünsche mir, dass viele Menschen an unseren vielfältigen Angeboten und Einrichtungen teilhaben können.“, sagt Rainer Müller-Brandes.

Der evangelisch-lutherische Stadtkirchenverband Hannover gehört zum Sprengel Hannover und umfasst 60 Kirchen- und Kapellengemeinden in Hannover, Garbsen und Seelze mit rund 180.000 Kirchenmitgliedern. Der Stadtsuperintendent leitet den Kirchenkreis zusammen mit den drei Superintendent*innen der jeweiligen Amtsbereiche, dem Stadtkirchenvorstand und dem Stadtkirchentag in gemeinsamer Verantwortung. Er vertritt ihn in der Öffentlichkeit.