Reaktion des Stadtkirchenverbandes auf Coronavirus

Nachricht Hannover, 12. März 2020

Hannover, 12. März 2020 - Die Landeskirche hat Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem Corona-Virus im kirchlichen Leben veröffentlicht. Die Hinweise umfassen die Bereiche Gottesdienste und Abendmahl, Kasualien, Konfirmationen und Jugendfreizeiten, kirchliche Großveranstaltungen, Konzerte, Kitas und Schulen sowie arbeits- und dienstrechtliche Fragestellungen.

„Wir tragen Verantwortung für die uns anvertrauten Menschen und tun das uns Mögliche, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen“, sagt der amtierende Stadtsuperintendent Thomas Höflich.

Das Pfarramt und der Kirchenvorstand der Marktkirchengemeinde nehmen deshalb die Anregungen der Landeskirche Hannovers an und kommen zu folgender Entscheidung:

Gottesdienste, Andachten und Seelsorge finden weiterhin in der Marktkirche statt.

Alle anderen Veranstaltungen in der Marktkirche werden mit Rücksicht auf die Teilnehmenden abgesagt. Das betrifft Chorproben, Konzerte, Vorträge, Führungen und Gemeindeveranstaltungen.

Dieses Vorgehen empfiehlt der Stadtkirchenverband Hannover auch den Verantwortlichen in den 60 Kirchengemeinden des Stadtkirchenverbandes.

Da sich die Risikoeinschätzungen täglich verändern, wird die Webseite laufend aktualisiert. Grundsätzlich gelten für alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen die Vorgaben und die Empfehlungen der staatlichen und kommunalen Behörden.

Update (17. März 2020): In den Leitlinien, die die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer am 16. März 2020 vereinbart haben, steht: "Zu verbieten sind (...): Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften."

Nach den Richtlinien von Bundesregierung und Bundesländern, die per Erlass umgesetzt werden, sind unsere Kirchen, die im Sinne des Gesetzes „Versammlungsorte“ sind, geschlossen zu halten. Deshalb sind alle Gottesdienste, Andachten und Konzerte vorerst bis einschließlich 19. April abzusagen.

Die Superintendentinnen und Superintendenten halten die Verbindung zu den Landratsämtern und den Gesundheitsbehörden bei den weiteren Fragen, die das kirchliche Leben vor Ort betreffen. Sie informieren die Pfarrämter und Mitglieder der Kirchenkreiskonferenz zeitnah.